Nicht abgeholt: Deutsche Abmahnanwälte mögen keine Briefpost

Bild: Überfüllter Briefkasten in Deutschland (KI-generiert)
Bild: Kleber der Deutschen Post auf einem retournierten, nicht abgeholten Schreiben

Bei der Abwehr von deutschen Abmahnungen werden unsere Schreiben an deutsche Abmahnanwälte immer wieder als «nicht abgeholt» retourniert.

Einige bekannte deutsche Abmahnanwälte scheitern sichtbar am Umgang mit Briefpost.

Wir beraten und vertreten häufig Unternehmen, Organisationen und Behörden in der Schweiz, die eine Abmahnung aus Deutschland erhalten haben.

In diesen Abmahnungen werden normalerweise Urheberrechtsverletzungen mit Bildern auf Social Media-Profilen und Websites behauptet. In der Folge sollen die Abgemahnten eine Zahlung für Schadenersatz und allenfalls weitere Kosten wie beispielsweise Anwaltskosten leisten.

Wir gelangen für die Abwehr solcher Abmahnungen normalerweise mit eingeschriebenen Briefen an die Gegenanwälte in Deutschland. Immer wieder werden solche Schreiben – zum Teil Wochen oder Monate nach dem Versand – als «nicht abgeholt» retourniert, weil die Zustellung in Deutschland nicht möglich war.

Naheliegend ist, dass die betreffenden deutschen Abmahnanwälte mit dem Massengeschäft, das sie betreiben, überfordert sind.

Wer als Anwaltskanzlei jedes Jahr einige tausend Abmahnungen verschickt, muss mit der resultierenden Briefpost umgehen können.

Dieser Umstand ergibt sich allein schon aus § 14 der Berufsordnung für deutsche Rechtsanwälte (BORA):

«Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben ordnungsgemäße Zustellungen von Gerichten, Behörden und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten entgegenzunehmen […].»

Einschlägig ist auch § 11 Abs. 1 der BORA:

«Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind verpflichtet, […] die Mandantinnen und Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Es ist ihnen insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.»

Gemäss dem Anwaltverein in Deutschland muss die Eingangspost sogar täglich geprüft werden, was allerdings streng erscheint:

«Jeder Anwalt ist verpflichtet, täglich seine Eingangspost daraufhin durchzusehen, ob etwas zu veranlassen ist, insbesondere, ob Fristen ausgelöst werden […]. Im Abwesenheitsfall muss ein anderer Kollege bestimmt sein, der die Postdurchsicht vornimmt.»

Einige deutsche Abmahnanwälte wünschen, dass man sie nur per E-Mail oder über ein eigenes Online-Portal kontaktiert.

Gegenparteien und ihre Rechtsvertreter können diesem Wunsch nachkommen, müssen aber nicht. Gerade bei der Abwehr von Abmahnungen kann mit eingeschriebenen Briefen die erforderliche Verbindlichkeit gewährleistet werden.

Letztlich führt auch für deutsche Abmahnanwälte erst einmal kein Weg daran vorbei, die Erreichbarkeit per Briefpost sicherzustellen.

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