In diesen Tagen, kurz vor Weihnachten, schwappt eine weitere Abmahnwelle von Image Law über die Schweiz.
Image Law ist eine bekannte deutsche Abmahnkanzlei mit Sitz in Hamburg. Sie verschickt insbesondere Bilder-Abmahnungen für Agenturen wie Agence France-Presse (AFP) und Reuters News & Media.
Gemäss den Aktenzeichen in den Abmahnungen verschickt Image Law in diesem Jahr rund 10’000 Abmahnungen, viele davon in der Schweiz. Für Image Law tritt ausschliesslich Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter in Erscheinung.
Hohe Geldforderungen für angebliche Urheberrechtsverletzungen
In den Abmahnschreiben wird jeweils eine «unberechtigte Nutzung von Fotowerken auf [einem] Internetauftritt» behauptet.
Für angebliche «Urheberrechtsverletzungen» sollen Abgemahnte in der Schweiz eine «hypothetische Lizenzgebühr als Schadenersatz» leisten. Ferner sollten die Abgemahnten die Anwaltskosten von Rechtsanwalt Richter bezahlen und nicht etwa seine Mandantschaft, die ihn beauftragt hat.
Die Bezeichnung als «hypothetische Lizenzgebühr» ist zutreffend, denn Image Law und die Agenturen im Hintergrund stellen Forderungen, die weit vom Markt entfernt sind.
Im Markt haben typische Agenturbilder einen bescheidenen wirtschaftlichen Wert, häufig im einstelligen oder zweistelligen Dollar-, Euro- oder Frankenbereich. Mit kostenpflichtigen Abmahnungen versuchen die Agenturen, diese wirtschaftliche Realität zu umgehen.
Die Forderungen von Image Law erreichen häufig 1’000 Euro und mehr. Zum Teil soll allein schon der «Schadenersatz» für ein einzelnes Bild mehr als 1’000 Euro betragen.
Die Höhe der Forderungen bestimmt auch das geforderte Honorar von Abmahnanwalt Richter. Da Richter sich nicht von seiner Mandantschaft bezahlen lassen möchte, richtet sich das geforderte Honorar nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert. Richter verweist dafür auf das deutsche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das bedeutet, dass Richter ein eigenes Interesse hat, die «hypothetische Lizenzgebühr» möglichst hoch anzusetzen.
In den Abmahnungen wird zum Teil auch Getty Images erwähnt. Getty Images tritt seit Jahren im Zusammenhang mit Bilder-Abmahnungen in Erscheinung.
In den Vollmachten von Image Law taucht zum Teil ferner die PicRights Europe GmbH auf. Sie sitzt in der Schweiz und tritt seit Jahren im Zusammenhang mit Abmahnungen in Erscheinung.
Empfehlungen: So reagieren Sie richtig auf Abmahnungen von Image Law
Bei Abmahnungen von Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter und Image Law aus Deutschland ist es wichtig, von Anfang an richtig zu reagieren.
Empfehlenswert sind die folgenden vier Schritte:
- Nicht überstürzt handeln! Viele Abgemahnte schaden sich selbst. Sie lassen sich von den häufig ungewohnten rechtlichen Formulierungen und kurzen Fristen unter Druck setzen. Sie gehen fälschlicherweise davon aus, tatsächlich das Urheberrecht verletzt zu haben und eine Zahlung leisten zu müssen. Wer in dieser Situation beispielsweise mit einer Entschuldigung direkt an den Gegenanwalt gelangt, kann sich selbst schaden.
- Sachverhalt dokumentieren! Wenn das abgemahnt Bildmaterial tatsächlich verwendet wird, sollte der Sachverhalt sorgfältig dokumentiert werden. Dafür sollte das Bildmaterial als Datei(en) gespeichert und die Verwendung mit Screenshots erfasst werden. Danach sollte das Bildmaterial vorsorglich gelöscht werden, auch die einzelnen Dateien und nicht nur die Verwendung direkt in einzelnen Webseiten.
- Forderungen und Vorwürfe prüfen! Viele Massenabmahnungen haben rechtliche und sachliche Mängel. Solche Abmahnungen werden normalerweise mit den immer gleichen Texten und ohne Rücksicht auf den Sachverhalt im Einzelfall verschickt, um Geld und Zeit zu sparen. Die Forderungen und Vorwürfe sollten deshalb immer sorgfältig geprüft werden, um über das richtige weitere Vorgehen entscheiden zu können.
- Unterstützung suchen! Laien, die versuchen, sich selbst um eine Abmahnung aus Deutschland zu kümmern, riskieren Fehler. Es hilft deshalb in den meisten Fällen, sich von Anfang an durch eine erfahrene und unabhängige Fachperson unterstützen zu lassen.
Urheberrechtsverletzung im Internet?
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