Wie können Opfer in Strafverfahren ihre digitale Privatsphäre schützen?

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Bei der Fachgruppe Opfervertretung des Zürcher Anwaltsverbandes (ZAV) sprach Rechtsanwalt Martin Steiger am 9. April 2026 über den Schutz der digitalen Privatsphäre mit einem Schwerpunkt auf Opfer in Strafverfahren.

An der Fachveranstaltung vermittelte Martin Steiger grundlegendes Wissen über den Schutz der digitalen Privatsphäre auf dem eigenen Smartphone, beispielsweise vor Stalkerware wie mSpy.

Ferner erklärte Martin Steiger, wie sich Nutzerinnen und Nutzer – Opfer, aber auch ihre Anwältinnen und Anwälte sowie alle betroffenen Personen – mit geeigneten Einstellungen und Hilfsmitteln ihre Privatsphäre beim Messaging und auf Social-Media-Plattformen schützen können.

Schliesslich zeigte Martin Steiger, mit welchen Möglichkeiten grundsätzlich ein Vorgehen gegen unerwünschte Inhalte bei Plattformen und auf Websites möglich ist.

Nach seinem Vortrag diskutierte Martin Steiger mit dem Publikum verschiedene Einzelfragen, zum Beispiel über den fragwürdigen Einsatz von Agenturen für «Reputationsmanagement».

In seinem Vortrag nannte Martin Steiger direkt oder indirekt unter anderem folgende Quellen:

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