Neues Datenschutzrecht: Im September 2019 geht es weiter!

Foto: Vorhängeschloss mit einem roten Herz, das eine grüne Holztüre abschliesst

Das Datenschutzrecht in der Schweiz befindet sich in Revision – und diese Revision zieht sich aufgrund von Verzögerungen in die Länge. Aber es gibt Neuigkeiten!

Anwaltskollege Sylvain Métille weist bei Twitter darauf hin, dass sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrates am 23. und 24. Mai 2019 mit der Revision befasste.

Demnach soll sich der Nationalrat in der Herbstsession, das heisst im September 2019, voraussichtlich mit der Vorlage befassen können (Medienmitteilung):

«Die Kommission hat die Beratung der Vorlage für ein neues Datenschutzgesetz fortgesetzt (17.059 n Datenschutzgesetz. Totalrevision und Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz). Die Vorlage wird voraussichtlich in der Herbstsession im Nationalrat behandelt werden können.»

Mit der Revision soll insbesondere der freie Datenverkehr mit der Europäischen Union (EU) beziehungsweise mit dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gewährleistet werden.

Dafür muss die Europäische Kommission das Datenschutzrecht in der Schweiz weiterhin als angemessen beurteilen, auch mit Blick auf die neuen und verschärften Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ausserdem muss die revidierte Europäische Datenschutzkonvention (Konvention 108+) durch die Schweiz sowohl ratifiziert als auch umgesetzt werden.

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Bild: Pixabay / ShonEjai, Public Domain-ähnlich.

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