LinkedIn-Abmahnungen von Rechtsanwalt Robert Fechner in Deutschland

Bild: Euro-Banknoten

Robert Fechner ist seit Jahren ein bekannter deutscher Abmahnwalt. Inzwischen verschickt Fechner auch Abmahnungen für Bildmaterial, das bei LinkedIn veröffentlicht wurde.

In seinen Abmahnungen fordert Fechner normalerweise eine Zahlung in vierstelliger Euro-Höhe und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was für Zahlungen fordert Abmahnanwalt Robert Fechner?

Fechner fordert für seine Mandanten in erster Linie die Zahlung von Schadenersatz mit Verweis auf die deutschen MFM-Bildhonorare.

Die «Bildhonorare» werden jedes Jahr mit einer anonymen Umfrage ermittelt und haben damit märchenhaften Charakter. In der Schweiz gibt es die vergleichbaren SAB-Preisempfehlungen.

Bei den Mandanten fällt auf, dass diese häufig nicht in Deutschland sitzen, sondern in anderen Ländern. Die angeblichen Rechteinhaber beauftragen gezielt einen deutschen Abmahnanwalt, um ihre Bilder zu vergolden.

Fechner fordert ferner jeweils eine Zahlung von 200 Euro für die «Dokumentation». Die «Dokumentation», die nicht Teil der Abmahnungen ist, beschreibt Fechner wie folgt:

«Unser Mandant hat die Firma Webforensic mit der Sicherstellung professioneller forensischer und gerichtsverwertbarer Beweise für die Rechtsverletzung beauftragt. Die Dokumentationskosten stellen eine angemessene Darstellung der ursächlichen und unvermeidbaren Kosten dar […] und daher ist eine Erstattung dieses Betrags erforderlich.»

Die behaupteten Kosten für die «Dokumentation» durch Web Forensic in Italien wirken überhöht. Bei NetzBeweis beispielsweise kostet die entsprechende Dokumentation 39 Euro pro Monat für «unlimitierte Beweise».

Die hohen Kosten lassen sich allenfalls dadurch erklären, dass Web Forensic im Eigentum von Karl Stanzel in Bozen ist. Stanzel lässt selbst Bilder-Abmahnungen durch deutsche Abmahnanwälte verschicken.

Schliesslich fordert Fechner von der abgemahnten Gegenpartei eine Zahlung für seine «Anwaltskosten». Grundlage bildet ein fantasievoller Streitwert von normalerweise über 10’000 Euro.

Wieso ist die geforderte Unterlassungserklärung problematisch?

Für die geforderte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung liefert Fechner einen Vorschlag. Wer eine Abmahnung von Fechner erhält, sollte diesen Vorschlag nicht unterzeichnen.

Fechner weiss, dass sein Vorschlag problematisch ist:

«Diese geht deutlich über den abgemahnten Rechtsverstoß hinaus. Solange sie rechtsgültig ist, steht es Ihnen frei eine eigene Unterlassungserklärung abzugeben. Ich empfehle jedoch eine sorgfältige Prüfung, um Missverständnisse zu vermeiden.»

Die mitgelieferte Unterlassungserklärung sieht unter anderem eine Vertragsstrafe von pauschal 5’001 Euro vor. Der Betrag hat den Grund, dass im Streitfall ein Landgericht und nicht ein Amtsgericht zuständig wäre.

An einem Landgericht besteht Anwaltszwang und die Parteientschädigung für den Rechtsanwalt fällt durch den höheren Streitwert höher aus. Beides kann für Fechner wichtig sein, da er sich von der jeweiligen Gegenpartei bezahlen lassen möchte und seine Mandanten kein Kostenrisiko tragen sollen.

Wenn im Einzelfall die Abgabe einer Unterlassungserklärung als sinnvoll beurteilt wird, sollte eine passende Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wichtig ist in jedem Fall, dass eine abgegebene Unterlassungserklärung dauerhaft eingehalten wird. Bei einer Verletzung drohen hohe Kostenfolgen. Bei einer Abmahnung ist die Verletzung einer Unterlassungserklärung häufig das grösste finanzielle Risiko.

Was ist die richtige Reaktion bei Abmahnungen aus Deutschland?

Abmahnungen aus Deutschland wie jene von Rechtsanwalt Robert Fechner können in vielen Fällen erfolgreich abgewehrt werden. Dafür ist es wichtig, von Anfang an richtig zu reagieren.

Empfehlenswert sind die folgenden vier Schritte:

  1. Ruhe bewahren! Viele Abgemahnte in der Schweiz lassen sich von deutschen Abmahnungen unnötig unter Druck setzen. Sie gelangen direkt an den gegnerischen Abmahnanwalt und reden (oder schreiben) sich um Kopf und Kragen, leisten die geforderte Zahlung und unterzeichnen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wer überstürzt handelt, schadet sich selbst.
  2. Sachverhalt dokumentieren! Wenn das abgemahnte Bildmaterial tatsächlich verwendet wurde, sollte die Verwendung der Bilder oder Fotografien gewissenhaft dokumentiert werden. Die Bilddateien sollten gespeichert und die Verwendung mit vollständigen Screenshots erfasst werden. Danach sollten die Dateien mit dem abgemahnten Bildmaterial vollständig gelöscht und nicht mehr verwendet werden.
  3. Forderungen prüfen! Es lohnt sich, die Forderungen und ihre Begründung zu prüfen. Viele Abmahnungen passen nicht zum Einzelfall oder haben Fehler, weil Abmahnanwälte die immer gleichen Abmahnschreiben verwenden. Für das richtige weitere Vorgehen ist es wichtig, die Rechts- und Sachlage sowie die entsprechenden Risiken sorgfältig zu prüfen.
  4. Professionelle Unterstützung suchen! Wer keine Erfahrung mit deutschen Abmahnanwälten hat, riskiert Fehler. Es hilft deshalb in vielen Fällen, von Anfang an professionelle Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder durch eine andere erfahrene und unabhängige Fachperson zu suchen.

Siehe auch:


Nachtrag: Web Forensic betont «professionelle Qualität der forensischen Sicherungen»

Bei Web Forensic kostet die «Dokumentation» einer angeblichen Urheberrechtsverletzung – wie erwähnt – jeweils 200 Euro, während bei NetzBeweis beispielsweise für 39 Euro pro Monat «unlimitierte Beweise» gesammelt werden können.

Karl Stanzel, der Eigentümer von Web Forensic, reagierte auf diesen Hinweis unter anderem wie folgt:

«Die Kosten sind einzig und allein durch die professionelle Qualität der forensischen Sicherungen zu erklären, die Web Forensic bietet. Es ist bedauerlich, dass Sie anscheinend nicht über das notwendige professionelle juristische Wissen verfügen, um den Unterschied zwischen unseren Dienstleistungen und denen von NetzBeweis zu erkennen. Ein verantwortungsbewusster Rechtsanwalt sollte sich vor einer öffentlichen Diffamierung ausführlich informieren.Ich würde sogar soweit gehen, zu sagen, dass ein Rechtsanwalt wissen sollte, was eine forensische Sicherung ist, ohne dass er sich informieren muss. Scheinbar ist dieses Wissen noch nicht bis in Ihre Kanzlei vorgedrungen.»

Und:

«Vielleicht sagen Sie Ihren Kunden, sie sollen nur von Schweizern die Fotos stehlen[.]»

4 Kommentare

  1. Die Kosten sind einzig und allein durch die professionelle Qualität der forensischen Sicherungen zu erklären, die Web Forensic bietet. Es ist bedauerlich, dass Sie anscheinend nicht über das notwendige professionelle juristische Wissen verfügen, um den Unterschied zwischen unseren Dienstleistungen und denen von NetzBeweis zu erkennen. Ein verantwortungsbewusster Rechtsanwalt sollte sich vor einer öffentlichen Diffamierung ausführlich informieren.Ich würde sogar soweit gehen, zu sagen, dass ein Rechtsanwalt wissen sollte, was eine forensische Sicherung ist, ohne dass er sich informieren muss. Scheinbar ist dieses Wissen noch nicht bis in Ihre Kanzlei vorgedrungen.

    1. Sie haben einen Satz aus dem Kontext gerissen: In Ihren Schreiben betonen Sie gerne, dass es für Fotografen, die nicht aus der Schweiz stammen, äußerst kostspielig ist, die in Deutschland erstrittenen Ansprüche in der Schweiz durchzusetzen. Diese Tatsache führt dazu, dass Sie jegliche Zahlung verweigern und damit indirekt die Fotodiebe ermutigen, ihre Straftaten fortzusetzen. Dies betrifft zahlreiche Fotografen. Die Durchsetzung ihrer Rechte bei Bilddiebstahl ist in der Schweiz exorbitant teuer. Oft haben Fotografen den Eindruck, dass gerade aus diesem Grund in der Schweiz gerne auf ihre Werke zurückgegriffen wird. Daher möchte ich anregen, dass Schweizer Unternehmen bevorzugt auf einheimische Fotografen zurückgreifen sollten, da es für ausländische Künstler nahezu unmöglich ist, ihr Recht auf geistiges Eigentum in der Schweiz durchzusetzen.

      1. @Karl Stanzel:

        Wir haben Ihren Kommentar 1:1 veröffentlicht, einmal direkt und einmal als Nachtrag. Wir haben keinen Satz aus dem Zusammenhang gerissen.

        Wie wir im Auftrag und Namen unserer jeweiligen Mandantschaft auf Forderungen und Vorwürfe reagieren, hängt vom Ergebnis unserer Prüfung der Rechts- und Sachlage sowie den Instruktionen unserer jeweiligen Mandantschaft ab.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.