Neues Jahr, neue MFM-Bildhonorare – das gilt auch in diesem Jahr!
Bei Bilder-Abmahnungen aus Deutschland wird mit Verweis auf die MFM-Bildhonorare häufig märchenhafter Schadenersatz gefordert.
Die «Bildhonorare» sind eine jährliche Veröffentlichung der deutschen Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Die Veröffentlichung der «Bildhonorare» ist – soweit ersichtlich – der einzige Zweck der MFM.
Die MFM schreibt von einer «Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte». In Wirklichkeit handelt es sich um die Auswertung einer jährlichen Umfrage.
Bei dieser jährlichen Umfrage nennen die Befragten die gewünschten Preise für ihre Bilder und nicht die tatsächlichen Preise im Markt. Die MFM-Bildhonorare sind mir denn auch jenseits von Abmahnungen noch nie begegnet.
Zum märchenhaften Charakter der MFM-Bildhonorare trägt insbesondere bei, dass die Umfrage anonym erfolgt:
«In der anonymen Erhebung werden regelmäßig die im laufenden Jahr erzielten Bildhonorare zusammengetragen und ausgewertet, um sie in das Nachschlagewerk mfm-BILDHONORARE einfließen zu lassen. Aufgerufen sind alle Bildanbieter, die in diesem Jahr Bilder […] lizenziert haben. Deren Honorardaten sind wichtig, um das Marktgeschehen zu spiegeln.»
Aufgrund der Anonymität kann die MFM die angeblich erzielten Honorare und Preise nicht überprüfen.
Märchen statt Markt: Beispiel «Social-Media-Nutzungen»
Den fiktiven Charakter der MFM-Bildhonorare zeigt allein schon die Tatsache, dass für viele Nutzungen keine unbeschränkte Nutzungsdauer vorgesehen ist. Für viele Nutzungen gibt es aber gar keinen Markt, wenn damit eine zeitliche Beschränkung verbunden ist – auch nicht zu tatsächlichen Marktpreisen. Das gilt insbesondere für Nutzungen im digitalen Raum.
Für «Social-Media-Nutzungen» beispielsweise sehen die MFM-Bildhonorare 2024 eine Nutzungsdauer ab einer Woche vor, was 175 Euro kosten soll. Diese 175 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) bedeuten übrigens eine Preiserhöhung von über 50 Prozent gegenüber den MFM-Bildhonoraren 2022!
Diese «Empfehlung» ist preislich und zeitlich unrealistisch. Das gilt auch, weil die erlaubte Nutzung erheblich eingeschränkt ist, zum Beispiel auf ein Maximum von 800 Pixeln für die längste Seite.
SAB-Preisempfehlungen 2021 für Bilder im digitalen Raum
Frühere Ausgaben der MFM-Bildhonorare:
- MFM-Bildhonorare 2017
- MFM-Bildhonorare 2018
- MFM-Bildhonorare 2019
- MFM-Bildhonorare 2020
- MFM-Bildhonorare 2021
- MFM-Bildhonorare 2022
- MFM-Bildhonorare 2023
Bilder: Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Sehr geehrter Herr Steiger !
Vielen Dank für Ihren wertvollen Beitrag.
Ja die mfm Bildhonorare stammen noch aus der «analogen» Printzeit. Viele Preise sind eher Wünsche und wurden hier über Jahre fortgeschrieben. Auch die Granulation und Einteilung entspricht nicht mehr der beruflichen Praxis, weshalb die Darstellungen äußerst fragwürdig sind. In Österreich gibt es hierzu die Nutzungshonorare des RSV. Wenn man sich die Inhalte der mfm und des RSV anschaut könnte man sich fragen, wer hier von wem abgeschrieben hat oder ob die selben Inhalte reiner Zufall sind…….
@Markus Nitsche:
Spannend, vielen Dank!