Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) veröffentlichte am 28. Januar 2025, am Europäischen Datenschutztag 2025, neue Kennzahlen zum Datenschutzgesetz (DSG).
Ferner erwähnte der EDÖB bei dieser Gelegenheit eine Veranstaltung an der Universität Lausanne, die am Datenschutztag gemeinsam mit Partnern durchgeführt wurde.
Die Veranstaltung war vom EDÖB leider nicht angekündigt worden, wie überhaupt Veranstaltungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden in der Schweiz am Datenschutztag 2025.
Neue Kennzahlen zum Datenschutzgesetz (DSG) per 21. Januar 2025

In seiner Mitteilung nennt der EDÖB folgende Kennzahlen zum neuen Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz:
Anzeigen und Meldungen:
- Eingegangene Anzeigen wegen Verletzungen des DSG: 1’406 (+ 223)
- Davon noch in Bearbeitung: 479 (+ 185)
Aufsichtshandlungen:
- Niederschwellige Interventionen: 116 (+30)
- Davon von den Verantwortlichen freiwillig befolgt: ca. 90 % (unverändert)
- Vorabklärungen: 16 (– 10)
- Offene Untersuchungen / vor BVGer hängig: 8 / 2
- Kampagnen: 2
Die Kennzahlen beziehen sich mutmasslich auf den Zeitraum seit dem 1. September 2023. An diesem Tag trat das neue DSG in der Schweiz in Kraft.
Nachtrag: In einer zweiten Fassung der Kennzahlen hat der EDÖB ergänzt, dass sich die Kennzahlen auf den Zeitraum vom 1. September 2023 bis am 21. Januar 2025 beziehen.
In Klammern habe ich die Differenz zu den Kennzahlen mit Stand vom 5. November 2024 ergänzt.
Erklärungen zu den Kennzahlen liefert der EDÖB nicht. So ist beispielsweise unklar, wie die erwähnten Anzeigen erledigt wurden. Die Zahl der «Vorabklärungen» dürfte sich auf die Zahl der hängigen Vorabklärungen beziehen.
Keine Zahl liefert der EDÖB für die Meldungen über Verletzungen der Datensicherheit. Die Zahl der Meldungen, die der EDÖB im November 2024 gemeldet hatte, lag deutlich unter den Erwartungen.
Die Kennzahlen kommentiert der EDÖB in seiner Mitteilung wie folgt:
«In der Privatwirtschaft und in der Bundesverwaltung laufen zahlreiche Digitalisierungsprojekte, die der EDÖB kritisch verfolgt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes am 1. September 2023 wurden dem EDÖB zusätzliche Aufgaben und Kompetenzen übertragen. Das neue Gesetz hat die Pflichten der Verantwortlichen ausgeweitet und den Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen gestärkt. Der EDÖB hat seine Aufsichtstätigkeit verstärkt, was sich in den Statistiken widerspiegelt.»
Die Zahl der hängigen Beschwerden am Bundesverwaltungsgericht hat sich nicht geändert. Es sind, wie schon Ende Oktober 2024, zwei Beschwerden hängig, mutmasslich die gleichen Beschwerden.
Siehe auch: EDÖB veröffentlicht erste Zahlen zum neuen schweizerischen Datenschutzgesetz (2024)
Veranstaltung «La liberté de choisir à l’ère numérique»

Die erwähnte Veranstaltung an der Universität Lausanne zum Datenschutztag 2025 stand unter dem Titel «La liberté de choisir à l’ère numérique», übersetzt «Die Freiheit der Wahl im digitalen Zeitalter».
In seiner Mitteilung beschreibt der EDÖB die Veranstaltung wie folgt:
«Anlässlich des Internationalen Datenschutztages organisierte die Fakultät für Rechtswissenschaften, Kriminalistik und öffentliche Verwaltung der Universität Lausanne in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), dem Centre universitaire d’informatique der Universität Genf und ThinkServices eine öffentliche Konferenz zum Thema ‹Die Wahlfreiheit im digitalen Zeitalter›. Die stellvertretende Datenschutzbeauftragte Florence Henguely gab einen Rückblick auf die Erfahrungen mit dem Datenschutzgesetz und hob die Auswirkungen hervor, die dieses auf die Praxis des EDÖB hat. Zudem ging sie auf die Projekte ein, die der EDÖB insbesondere im Gesundheitsbereich im Fokus hat, und gab einen Überblick über die wichtigsten Herausforderungen.»
Und:
«Die Referierenden behandelten zentrale Themen wie die E-ID, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Rahmen des elektronischen Patientendossiers und die Einwilligung zur Bearbeitung von Gesundheitsdaten. Die Veranstaltung endete mit einer Podiumsdiskussion unter Beteiligung des Publikums.»
Unterlagen zur Veranstaltung liefert der EDÖB im Rahmen seiner Veranstaltung nicht.
Bei der Beschreibung der Veranstaltung fällt auf, dass der EDÖB seine Mitteilung veröffentlichte, noch bevor die Veranstaltung begonnen hatte. Die Mitteilung wurde am 28. Januar 2025 am Mittag veröffentlicht, während die Veranstaltung erst am Nachmittag ab 14.30 Uhr durchgeführt wurde.
Siehe auch: Europäischer Datenschutztag 2025 ohne Veranstaltungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden in der Schweiz