Neue Abmahnungen von Redux Pictures gelangen in die Schweiz

Logo: Redux Pictures (®-Zeichen in grüner Farbe)

Image Law, die deutsche Abmahnkanzlei, verschickt im grossen Stil kostenpflichtige Abmahnungen für Bildagenturen.

Seit kurzer Zeit zählt die amerikanische Redux Pictures LLC zur Mandantschaft von Image Law, auch mit Abmahnungen in die Schweiz.

Redux Pictures ist nach eigenen Angaben eine «unabhängige kommerzielle, redaktionelle und Syndikations-Fotoagentur mit Sitz in New York». Sie sieht sich als «Industry Leader», obwohl das Team lediglich sieben Personen zählt.

Die Abmahnungen für Redux Pictures entsprechen den Abmahnungen von Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter für andere Agenturen.

In den Abmahnungen in «Vertretung der Redux Pictures Llc. rep. by Marcel Saba» werden die «weltweiten ausschließlichen Lizenzrechte» am abgemahnten Bildmaterial behauptet.

Die Beauftragung von Image Law betreffe, so der immer gleiche Text, die «Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches, der [der] Mandantschaft aufgrund von Urheberrechtsverletzungen» gemäss dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) zustehe.

Für die behauptete Urheberrechtsverletzung, normalerweise im Rahmen einer Website, wird Schadenersatz «auf Basis einer Lizenzanalogie» bzw. «auf Basis der eigenen am Markt gültigen Lizenzbedingungen» gefordert. Als Begründung wird im Wesentlichen ein deutsches Gerichtsurteil aus dem Jahr 1981 (!) genannt.

Dokument: Beispielhafte Schadenersatzforderungen von Image Law (Auszug)

Der geforderte Schadenersatz erreicht häufig Beträge von 1’000 Euro und deutlich mehr.

Die geforderten Beiträge sind normalerweise weit von tatsächlichen Marktpreisen entfernt.

Mit diesen Abmahnungen gelangt Image Law auch in die Schweiz. Image Law setzt darauf, dass bei Abgemahnten in der Schweiz eine höhere Bereitschaft besteht, eine hohe Zahlung zu leisten.

Empfehlungen: So reagiert man richtig auf Abmahnungen von Image Law

Bei deutschen Abmahnungen von Image Law für Redux Pictures ist es wichtig, von Anfang an richtig zu reagieren.

Gemäss unseren langjährigen Erfahrungen ist die folgende Reaktion empfehlenswert:

  1. Ruhe bewahren! Viele Abgemahnte schaden sich selbst, weil sie sich von den häufig ungewohnten rechtlichen Formulierungen und kurzen Fristen unter Druck setzen. Sie gehen davon aus, tatsächlich das Urheberrecht verletzt zu haben und schmerzhaft viel Schadenersatz bezahlen zu müssen. Wer in dieser Situation beispielsweise – gut gemeint! – mit einer Entschuldigung oder mit Erklärungen direkt an den Gegenanwalt gelangt, kann sich selbst schaden.
  2. Sachverhalt dokumentieren! Wenn das abgemahnt Bildmaterial tatsächlich verwendet wird, sollte der Sachverhalt sorgfältig dokumentiert werden. Dafür sollte das Bildmaterial als einzelne Datei(en) gespeichert und die Verwendung mit Screenshots erfasst werden. Danach sollte das Bildmaterial vorsorglich gelöscht werden, auch die einzelnen Dateien und nicht nur die Verwendung direkt in einzelnen Webseiten.
  3. Forderungen und Vorwürfe sorgfältig prüfen! Viele Massenabmahnungen haben rechtliche und sachliche Mängel. Solche Abmahnungen werden normalerweise mit den immer gleichen Texten und ohne Rücksicht auf den Sachverhalt im Einzelfall verschickt, um Geld und Zeit zu sparen. Die Forderungen und Vorwürfe sollten deshalb immer sorgfältig geprüft werden, denn fast jede Abmahnung ist ganz oder teilweise angreifbar.
  4. Unterstützung rechtzeitig suchen! Laien, die versuchen, sich selbst um eine Abmahnung aus Deutschland zu kümmern, riskieren Fehler. Es hilft deshalb in den meisten Fällen, sich von Anfang an durch eine erfahrene und unabhängige Fachperson in der Schweiz unterstützen zu lassen.

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