Im «Beobachter» wird Rechtsanwalt Martin Steiger in einem Artikel unter dem Titel «Zoom verwendet Nutzerdaten für KI-Trainings» wie folgt zitiert:
«Verwenden Skype und Google Meet auch künstliche Intelligenz?
‹Alle Anbieter verwenden Nutzungsdaten, um bestehende und neue Produkte zu entwickeln›, so Martin Steiger, Anwalt und Unternehmer für Recht im digitalen Raum. Der Unterschied ist jedoch, wie diese Verwendung offengelegt wird. Unternehmen wie Google und Microsoft setzen laut Steiger stark auf KI-basierte Produkte.»
Hintergrund ist eine Anpassung der AGB von Zoom vom März 2023, die im August 2023 für Aufregung sorgte.
Der Titel im «Beobachter» ist gemäss aktuellem Kenntnisstand allerdings nicht zutreffend. Auch gemäss den neuen AGB beanspruchte Zoom nicht, Nutzerdaten für das Training von «künstlicher Intelligenz» oder für maschinelles Lernen verwenden zu dürfen.
Mit den umstrittenen Bestimmungen liess sich Zoom die Einwilligung für die Verwendung von Nutzungsdaten geben. Diese Nutzungsdaten sind gerade keine Nutzerdaten.
In den AGB unterscheidet Zoom zwischen «Kundeninhalten» (Nutzerdaten) und «vom Dienst generierten Daten» (Nutzungsdaten). Die Nutzungsdaten umfassen «Telemetriedaten, Produktnutzungsdaten, Diagnosedaten und ähnliche Inhalte oder Daten, die Zoom in Verbindung mit Ihrer Nutzung bzw. der Nutzung der Dienste oder Software durch Ihre Endbenutzer erhebt oder generiert».
Unklar ist deshalb, wieso im Artikel unter anderem behauptet wird, Zoom habe «Stimmenmaterial, Bildmaterial, Chat-Inhalte und Präsentationsmaterial genutzt, um seine KI zu trainieren». Genauso unklar ist, wieso spekuliert wird, Zoom verwende solche Daten «um Zoom-Nutzerinnen und -Nutzer zu erkennen, ohne dass sie sich einloggen».
Martin Steiger hatte nicht nur die zitierte Frage, sondern weitere Fragen beantwortet, die aber nicht veröffentlicht wurden. Die Antwort auf eine Frage betraf ausdrücklich die Art der verwendeten Daten:
«Welche Daten sind mit generierten Daten gemeint?
‹Zoom beschreibt und zählt in den AGB auf, was mit «vom Dienst generierten Daten» gemeint ist. Es geht nicht um die eigentlichen Daten der Nutzer, sondern um Daten über die Nutzung.
Man kann sich fragen, ob Zoom sich die Verwendung solcher Daten überhaupt genehmigen lassen müsste. Zoom möchte mit den AGB, die in dieser Hinsicht per 31. März 2023 angepasst wurden, vermutlich auf Nummer sicher gehen.
Andere Anbieter werden daraus lernen und ihre AGB vorsichtiger formulieren oder gar nicht anpassen.›»