Creative Commons 4.0-Lizenzen in deutscher Übersetzung

Foto: Deutsche Flagge vor dem Reichstag in Berlin

Die Creative Commons-Lizenzen in Version 4.0 liegen nun auch in offiziellen deutschen Übersetzungen vor:

Die Verwendung von «nicht kommerziellen» Lizenzen mit dem «NC»-Baustein ist weiterhin nicht empfehlenswert.

Creative Commons-Lizenzen erlauben keine beliebige Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken wie insbesondere Bildern. Wer die jeweiligen Lizenzbedingungen nicht einhält, begeht allenfalls eine Urheberrechtsverletzung und riskiert kostenpflichtige Abmahnungen insbesondere aus Deutschland.

(Vielen Dank an Anwaltskollege Simon Schlauri für seinen Hinweis auf die deutschen Übersetzungen.)

Bild: Pixabay / karlherl, Public Domain-ähnlich.

Ein Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Steiger,
    ich veröffentliche häufig Artikel zu wirtschaftlichen und politischen Themen. Gerade bei wirtschaftlichen Themen ist die Verwendung von Grafiken (Bildzitate) zur Erläuterung und Untermauerung meiner Thesen essentiell. Denn eine Grafik sagt mehr als tausend Worte. Neben der Nennung der Autorenschaft werden solche Grafiken ohne Veränderung, also auch ohne Übersetzung, verwendet.
    Muss ich bei den Autoren vor Verwendung nachfragen oder sind das reine Bildzitate, bei denen dies nicht erforderlich ist? Die Seiten, auf die ich zugreife, enthalten fast nie Hinweise auf Lizenzbedingungen und es ist teilweise schwierig, die Autoren überhaupt ausfindig zu machen.

    Freundliche Grüße aus Heilbronn

    Raphael Benner

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