Die Creative Commons-Lizenzen in Version 4.0 liegen nun auch in offiziellen deutschen Übersetzungen vor:
- CC BY 4.0 (international)-Lizenz – Namensnennung
- CC BY-SA 4.0 (international)-Lizenz – Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
- CC BY-ND 4.0 (international)-Lizenz – Namensnennung, keine Bearbeitungen
- CC BY-NC 4.0 (international)-Lizenz – Namensnennung, nicht kommerziell
- CC BY-NC-SA 4.0 (international)-Lizenz – Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
- CC BY-NC-ND 4.0 (international)-Lizenz – Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitungen
Die Verwendung von «nicht kommerziellen» Lizenzen mit dem «NC»-Baustein ist weiterhin nicht empfehlenswert.
Creative Commons-Lizenzen erlauben keine beliebige Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken wie insbesondere Bildern. Wer die jeweiligen Lizenzbedingungen nicht einhält, begeht allenfalls eine Urheberrechtsverletzung und riskiert kostenpflichtige Abmahnungen insbesondere aus Deutschland.
(Vielen Dank an Anwaltskollege Simon Schlauri für seinen Hinweis auf die deutschen Übersetzungen.)
Sehr geehrter Herr Steiger,
ich veröffentliche häufig Artikel zu wirtschaftlichen und politischen Themen. Gerade bei wirtschaftlichen Themen ist die Verwendung von Grafiken (Bildzitate) zur Erläuterung und Untermauerung meiner Thesen essentiell. Denn eine Grafik sagt mehr als tausend Worte. Neben der Nennung der Autorenschaft werden solche Grafiken ohne Veränderung, also auch ohne Übersetzung, verwendet.
Muss ich bei den Autoren vor Verwendung nachfragen oder sind das reine Bildzitate, bei denen dies nicht erforderlich ist? Die Seiten, auf die ich zugreife, enthalten fast nie Hinweise auf Lizenzbedingungen und es ist teilweise schwierig, die Autoren überhaupt ausfindig zu machen.
Freundliche Grüße aus Heilbronn
Raphael Benner