Das Königreich Thailand in Südostasien ist Mitglied beim Madrider System geworden, wie die die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mitgeteilt hat.
Das entsprechende Madrider Protokoll trat für Thailand am 7. November 2017 in Kraft. Dadurch ist es möglich, den Schutz von bestehenden nationalen Marken durch Registrierung einer internationalen Marke (IR-Marke) auf Thailand auszudehnen. Man erspart sich in der Folge eine mühsame und vergleichsweise teure doppelte Markenregistrierung jeweils in der Schweiz und in Thailand.
Wer eine neue Marke in der Schweiz registrieren lassen möchte und bereits weiss, dass ein Markenschutz in Thailand oder anderswo im Ausland gewünscht ist, kann gleichzeitig mit der Registrierung einer schweizerischen Marke den Schutz als IR-Marke im Ausland beantragen. Dadurch beginnt der Schutz der entsprechenden IR-Marke grundsätzlich am gleichen Tag, an dem die Hinterlegung der schweizerischen Basismarke erfolgt ist. Ansonsten ist eine internationale Registrierung aber auch zu einem späteren Zeitpunkt immer noch möglich.
Man erspart sich […] eine mühsame und vergleichsweise teure doppelte Markenregistrierung jeweils in der Schweiz und in Thailand.
Mit Thailand sowie anderen neuen Mitgliedern wie Indonesien, Laos und Simbabwe beteiligten sich nun 100 Mitglieder und 116 Territorien am Madrider System. Dazu zählen nicht nur einzelne Länder, sondern beispielsweise auch die Europäische Union (EU) mit ihrer Unionsmarke und das Gebiet der Organisation Africaine de la Propriété Intellectuelle (OAPI).
Wer in der Schweiz eine Marke registriert hat, kann deren Schutz auf all diese Territorien ausdehnen lassen. Die Schweiz schloss sich dem Madrider Abkommen am 15. Juli 1892 (!) an, dem Madrider Protokoll am 1. Mai 1997.
Bild: Wikimedia Commons.