Wer Computerspiele und sonstige Software, Fernsehserien und Filme sowie Musik im Internet mittels Filesharing und über P2P-Dienste mit anderen teilt, muss in der Schweiz vorläufig nicht mit einer Abmahnung rechnen. Anders ist die Rechtslage in Deutschland und weiteren Ländern, in denen Schweizerinnen und Schweizer ihre Ferien verbringen.
Wer seinen Laptop oder sein Notebook in die Ferien im Ausland mitnimmt und vergisst, die verwendete P2P-Software zu deaktivieren (oder zumindest das Hochladen beziehungsweise Teilen zu deaktivieren), riskiert jederzeit eine kostenpflichtige Abmahnung. P2P-Plattformen können sich auch hinter Streaming-Angeboten verstecken.
Filesharing: So wird man im Ausland erwischt
Aufgrund der verwendeten IP-Adresse kann der verwendete Internet-Zugang ohne weiteres ermittelt werden.
Die Abmahnung gelangt dann an das Hotel, an den Vermieter der Ferienwohnung oder an den Airbnb-Anbieter, wo der Gast aus der Schweiz zum Beispiel das WLAN verwendet hat.
Der Gastgeber oder Vermieter wird normalerweise versuchen, sich mit dem Hinweis auf die Internet-Nutzung durch seinen Gast zu verteidigen. In der Folge gelangen die beauftragten Abmahnanwälte häufig mit einer weiteren Abmahnung an die betreffende Person in der Schweiz und fordern Schadenersatz. Ein häufige Absender sind Anwaltskollege Björn Fromer von der deutschen Anwaltskanzlei Waldorf Frommer oder die Anwaltskollegen von Nimrod Rechtsanwälte.
Abmahnungen: Wie reagiert man richtig?
Wenn man eine Abmahnung erhält, ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren:
- Ist die Abmahnung berechtigt oder handelt es sich allenfalls um eine gefälschte Abmahnung?
- Muss oder soll man reagieren, und falls ja, in welcher Form?
- Ist es notwendig oder sinnvoll, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder eine Zahlung zu leisten?
Abmahnung erhalten? Keine Panik!
Jede Abmahnung sollte sorgfältig von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Fachperson überprüft werden, denn erst einmal handelt es sich um die Behauptungen einer Gegenpartei.
Man sollte eine Abmahnung weder nach dem Prinzip Hoffnung als Altpapier entsorgen noch vor lauter Panik eine strafbewehrte Unterlassungserklärung leichtfertig unterzeichnen oder voreilig eine Zahlung leisten.
Rechtskräftige deutsche Urteile aufgrund von ignorierten Abmahnungen oder unterzeichneten Unterlassungserklärungen können in der Schweiz vollstreckt werden. Auch eine gut gemeinte Entschuldigung direkt beim Gegenanwalt hilft nicht weiter, sondern dient als Empfangsbestätigung und Geständnis.
Abwehr und weitere Möglichkeiten bei Abmahnungen
Je nach Ergebnis der sorgfältigen Überprüfung in Einzelfall kann eine Abmahnung abgewehrt oder, sofern eine Abmahnung berechtigt ist, nach einer möglichst vorteilhaften Lösung gesucht werden.
Mit den richtigen Argumenten kann man die gegnerischen Abmahnanwälte in vielen Fällen von einer Lösung überzeugen, die für beide Seiten vorteilhaft ist und zur gewünschten Rechtssicherheit führt.
Seitenlange Standard-Abwehrschreiben hingegen, wie sie häufig von deutschen Anwaltskollegen ohne Bezug zum Einzelfall und zur Schweiz versendet werden, sind unserer Erfahrung nach selten erfolgreich.
Guten Tag. Sind in der Schweiz überhaupt Abmahnungen erfolgt für Torrents, die upgeloaded wurden?
@Fritz Gwerder:
Ja, deutsche Rechteinhaber und ihre Abmahnanwälte gelangen regelmässig mit Abmahnungen an Personen in der Schweiz, insbesondere für Filesharing während Aufenthalten in Deutschland.
Besten Dank für Ihre Antwort. Aber wenn z.b Torrents in der CH runter- und raufgeladen werden, ist aktuell mit keinen Konsequenzen zu rechnen?
@Fritz Gwerder:
Momentan ist die Wahrscheinlichkeit für Filesharing-Abmahnungen innerhalb der Schweiz gering. Mit dem revidierten Urheberrecht, zumindest gemäss dem vorliegenden Entwurf, könnte sich das ändern:
https://steigerlegal.ch/2017/11/27/urg-botschaft-entwurf/
(Bilder-Abmahnungen hingegen gibt es auch innerhalb der Schweiz.)
Besten Dank. Wohl aber nicht rückwirkend sondern ab dem Zeit der Änderung des Gesetzes? Sorry für die vielen Fragen und Gratulation zu Ihrer informativen Homepage.
@Fritz Gwerder:
Aus heutiger Sicht gehe ich nicht von einer Rückwirkung aus.
Guten Tag. Gelten die Regeln immer noch so, wer in der Schweiz hoch und runter lädt ist geschützt. Oder geben Firmen wie UPC die IP Adressen heraus?
Liebe Grüsse
Roman Zurfluh
@Roman Zurfluh:
Wer in der Schweiz «hochlädt», war und ist nicht geschützt, sofern das Hochladen urheberrechtsverletzend erfolgt.
der muss demzufolge auch die bussen bezahlen? darf ich fragen mit was man hier ca rechnen muss? wenn es um einen hollywood spielfim geht?
@Roman Zurfluh:
Bussen, die von einer zuständigen Behörde verhängt werden, muss man bezahlen, sofern sie rechtskräftig werden, insbesondere weil man sich nicht dagegen gewehrt hat. Mir ist auf Anhieb allerdings nicht klar, was für Bussen im beschriebenen Fall denkbar wären.
sobald ich was ins haus bekommen sollte, welde ich mich wieder bei Ihnen. damit wir die sache anschauen können. Ich habe einen film via azureus geshared auf einer torrentplattform, also habe ihn hochgeladen, damit ihn andere user auch runter laden können. der betreiber der seite der das urheberrecht hat, hat dies naürlich bemerkt…
Guten Tag
Ich habe nochmals eine Frage. Wie wahrscheinlich ist es, dass es in der Schweiz eine Hausdurchsung gibt, wie in Ihrem anderen Fall geschildert? In meinem Fall habe ich auch upstream betrieben und der urheber hat anscheinend meine IP und sitzt in den usa. Der anschluss (UPC) lautet aber nicht auf meinen namen. Darf der Urheber die IP ausfinding machen lassen? Besten Dank für die Antwort
Wie sieht es denn nun nach heutigem Recht aus? Bis jetzt hat sich denke ich einiges geändert. Und wird die Überwachung von P2P hauptsächlich durch grosse Konzerne betrieben (Film- und Musikinsdustrie) oder gibt es da auch kleine? Ich meine damit beispielsweise Videokurse oder sonstige Inhalte die ja auch gekauft werden müssten.
Weit und breit sieht und liest man nämlich in der Schweiz nicht von Abhmahnungen.
@Anonymus:
Filesharing-Abmahnungen sind in Deutschland alltäglich. Insofern hat sich grundsätzlich in rechtlicher Hinsicht nichts geändert. Was sich hingegen geändert hat, ist die weite Verbreitung von Streaming-Diensten in der Schweiz. Viele Schweizer, die sich kurzzeitig im Ausland aufhalten, nutzen diese Streaming-Dienste, allenfalls per VPN, und nicht mehr Streaming-Dienste, die auf Filesharing und P2P basieren.
Mir geht es darum, ob es in der Schweiz auch oft zu Abhmanungen kommt. Ich habe Torrents auch schon verwendet, kannte jedoch deren System nicht und wusste nicht dass da etwas geuploadet wird. Deswegen meine Frage.
@Anonymus:
Deutsche Abmahnungen gelangen auch in die Schweiz, ja.