Erfolgreiche Klage gegen deutsche Massenabmahnungen in der Schweiz

Flagge: DeutschlandIn der Schweiz ging ein Medienkonzern erfolgreich gegen eine Abmahnung von Marco Verch vor. Verch hatte den Betrag von EUR 6’127.40 für die Nutzung von zehn Bildern in einer Gratiszeitung gefordert.

Die Forderung erfolgte im Rahmen einer deutschen Abmahnung, wobei sich Verch von Anwaltskollege Sebastian Deubelli vertreten liess. Die Bilder hatte Verch auf Flickr unter einer kostenlosen Creative Commons-Lizenz veröffentlicht.

Der Medienkonzern wäre bereit gewesen, den Betrag von EUR 1’000.00 zu bezahlen. Da Verch zuletzt immer noch den Betrag von EUR 4’250.00 gefordert hatte, ging der Medienkonzern zum Gegenangriff über und klagte am Handelsgericht des Kantons Zürich.

Im Ergebnis stellte das Gericht mit Urteil HG180107-O vom 6. Mai 2020 fest, dass die Forderung von Verch nicht besteht.

Das Urteil hat Leitcharakter, denn es befasst sich ausführlich mit dem einschlägigen deutschen und schweizerischen Urheberecht sowie Zivilprozessrecht.

Für die Fachzeitschrift Medialex verfasste ich eine ausführliche Urteilsbesprechung.

Bild: Pixabay / analogicus, Public Domain-ähnlich.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.