Laserpointer: Was «kostet» der verbotene Import in die Schweiz?

Foto: LasershowNik R. fragt, wie hoch die Busse sei, wenn man verbotenerweise einen Laserpointer in die Schweiz einführt.

Grundsätzlich kann eine solche Einfuhr bei Vorsatz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (Art. 12 NISSG).

Die Bestrafung mit einer Busse ist unter anderem vorgesehen, wenn jemand vorsätzlich gegen eine Ausführungsbestimmung, deren Übertretung für strafbar erklärt wurde, verstösst (Art. 13 Abs. 1 lit. d NISSG).

Eine solche Übertretung ist die Einfuhr von verbotenen Laserpointern (Art. 22 i.V.m. Art. 23 Abs. 1 V-NISSG). Es droht demnach eine Busse von bis zu 40’000 Franken bei Vorsatz bzw. von bis zu 20’000 Franken bei Fahrlässigkeit.

In einem vergleichbaren Fall, wo wir die beschuldigte Person verteidigten, konnten wir eine Verurteilung leider nicht verhindern. Es gelang aber, die Verurteilung auf einen Strafbefehl wegen fahrlässigem Import mit einer Busse von 400 Franken plus Verfahrenskosten von 800 Franken zu beschränken. Der sichergestellte Laserpointer wurde eingezogen und vernichtet.

Bei dieser Höhe der Busse erfolgte kein Eintrag im Strafregister, was ein wesentliches Ziel der Verteidigung war.

Dazu kamen für die beschuldigte Person die Anwaltskosten sowie die persönliche und zeitliche Belastung durch das Strafverfahren. Die Anwaltskosten bildeten bei diesem Ergebnis den mit Abstand grössten Teil der Gesamtkosten.

Siehe auch:

Bild: Pixabay / kpr2, Pixabay-Lizenz.

10 Kommentare

  1. Hoi Martin, au wänn mich das Thema nöd interessiert, ich finds mega super dasd en iiblick i dini Arbet, bzw. Themene veröffentlichsch.

  2. Ähnlich bei mir: 900Busse+800Kosten. Katzenspielzeug von Amazon.de bestellt – beworben als ‚Katzenspielzeug‘ ohne Laserklasse. Wer ist schuldig: ich – soll behaupten, dass es verboten sein könnte oder Amazon: fürs Liefern das verbotene Artikel in die Schweiz?

  3. Guten Abend! Ich hoffe, dass Sie meine Frage bald sehen werden, denn in 2 Tagen muss ich mich wegen des gleichen Vorfalls bei der Polizei melden. Während meines Urlaubs in der Türkei habe ich gesehen, dass Leute Laser verkaufen. Meine Tochter wollte, dass ich ihr einen kaufe. Allerdings waren die Preise wirklich hoch, also habe ich sie damals nicht gekauft, sondern beschlossen, sie online zu bestellen. Aber ich wusste wirklich nicht, dass es solche Verbote in der Schweiz gibt und dass es so gefährlich ist. Denn wenn ich es gewusst hätte, hätte ich es nicht bestellt und damit meiner Tochter nicht geschadet. Ich lebe seit 7 Jahren in der Schweiz, habe noch nie ein Problem verursacht, und ich möchte wirklich nicht wegen eines einfachen Spielzeugs als Krimineller behandelt werden. Was kann ich erwarten? Danke.

    1. @Milovan Milekic:

      Ich gehe davon aus, dass Sie von der Polizei als beschuldigte Person einvernommen werden.

      Was aus Sicht von Polizei und Staatsanwaltschaft üblicherweise als Bagatelle betrachtet wird, bedeutet für Sie als betroffene Person ohne entsprechende Erfahrung normalerweise eine erhebliche Belastung. Insofern wäre bei einem solchen Verfahren mindestens die Beratung durch eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger sinnvoll.

      In diesem Rahmen würden Sie erfahren, wie eine Einvernahme durch die Polizei abläuft. Es wäre aber auch möglich, die zu erwartenden Folgen mit Blick auf den Einzelfall und die Vorgeschichte zu diskutieren. Die Folgen sind, wie im Beitrag beschrieben, normalerweise nicht gravierend, aber es kommt immer auf den Einzelfall an.

  4. Da ich mir einen Laserpointer kaufen wollte wurde ich auf diese Diskussion aufmerksam die aber offenbar nur hierzulande geführt wird. Dabei stellt sich doch die Frage; warum diskutieren wir über Produkte die überall sonst erlaubt sind? Sind wir einfach klüger und vorsichtiger als Andere Länder und wenn dem so ist wie viele Menschen wurden bislang überhaupt geschädigt?

    Ich habe mich daher mit einem Partyveranstalter unterhalten, einem Waffenzulieferer der Laserzielsysteme entwickelt, darüber hinaus auch im Internet nach Unfällen mit Lasern recherchiert und im Spital nachgefragt, das Resultat: Niemand konnte mir nur einen Patienten nennen der durch das Einwirken eines Lasers geschädigt wurde!

    Mein Fazit: die Schweiz hat hier wohl wieder den Vogel abgeschossen indem sie ein Gesetz für ein potentiell Gefährliches Produkt einführte, welches in der Praxis aber weit weniger Problematisch ist. Der Grund dafür ist denkbar einfach; die Pupille ist einfach viel zu klein und die Menschlichen Reflexe viel zu schnell! Autofahren und Rauchen fordert hunderte Tote jedes Jahr und wir verbieten Laserpointer….

    1. @Martina S.:

      Unfälle und Straftaten mit Laserpointern gab es tatsächlich. Ich halte die neuen Strafbestimmungen aber allein schon deshalb für falsch, weil sie nicht standardmässig mit Ordnungsbussen abgewickelt werden. Das Ergebnis ist unnötiger Aufwand für Polizei und Staatsanwaltschaft.

  5. Guten Abend Herr Steiger.

    Ich habe eine riesen Problem…
    Und zwar habe ich mir im August über die Seite SHEIN einen Laserpointer als Spielzeug für meine Katzen bestellt. Für 3,50 Franken!!!
    Heute bekomme ich einen Anruf von der Polizei einen Anruf, dass eine Strafanzeige gegen nicht läuft und ich auf der Polzei eine Aussage machen muss.
    Daraufhin habe ich mich natürlich direkt schlau gemacht was mich erwartet. Eine Geldstrafe von 20 – 40 000 Franken….
    Habe dann selbstverständlich auch bei der Bestellliste nachgeschaut was es für ein Laserpointer war und leider stand in der Überschrift Hochleistung… aber keinerlei Information wie stark der denn wirklich ist.
    Habe mir natürlich zu dem Zeitpunkt als ich ihn bestellt habe keinerlei Gedanken gemacht ob es illegal ist oder nicht.
    Ich bin jetzt absolut verzweifelt und weiss nicht was ich machen soll.
    Können Sie mir bitte helfen?
    Vielen Dank

    1. Was Sie beschreiben, ist ein klassischer Fall für eine Strafverteidigung. Wenn es ganz schnell gehen muss, gibt es in den Kantonen ein Pikett Strafverteidigung.

      Beispiel für den Kanton Zürich: https://www.zav.ch/de/anwaltssuche/pikett-strafverteidigung.html

      Wir könnten Ihnen allenfalls auch helfen, je nach Kanton, in dem Sie wohnen, und je nach aktueller Kapazität. Dafür würden Sie sich am besten per E-Mail melden.

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