Akteneinsicht in weniger als 24 Stunden durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern

In einem aktuellen Fall gewährte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern die Akteneinsicht in weniger als 24 Stunden – und das in digitaler Form!

Die Akteneinsicht ist in Strafverfahren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von wesentlicher Bedeutung. Die Einsicht ermöglicht grundsätzlich den Zugang zu allen Akten, die in einem Strafverfahren bislang angefallen sind (Art. 100 StPO).

Diese Akten – und nur diese Akten – bilden die massgebliche Grundlage für das Verfahren. Was nicht in den Akten abgelegt wird, zählt erst einmal nicht.

Die Parteien in einemStrafverfahren haben grundsätzlich einen Anspruch auf Akteneinsicht (Art. 101 f. StPO).

Dabei müssen mir als Rechtsanwalt, der eine Partei vertritt, die Akten grundsätzlich zugestellt werden (Art. 102 Abs. 2 StPO). Ich muss deshalb normalerweise nicht zur zuständigen Staatsanwaltschaft oder sonstigen Behörde irgendwo in der Schweiz reisen, um die Akten einzusehen.

Für die Akteneinsicht muss ein Gesuch gestellt werden. Danach erhält man – früher oder später – die Akten zugestellt.

Manchmal erhält man die Akten im Original zugestellt und muss sie nach einigen Tagen retournieren. Manchmal erhält man Kopien auf Papier oder die Akten in digitaler Form als PDF-Scans.

Wie schnell man die Akten erhält, ist sehr unterschiedlich. Manchmal muss man nachhaken, wenn die zuständige Strafverfolgungsbehörde innert nützlicher Frist nicht tätig wird.

In einem Fall bei der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben des Kantons Bern ersuchte ich kürzlich über den elektronischen Rechtsverkehr um Akteneinsicht.

«Elektronischer Rechtsverkehr», kurz ERV, bedeutet, dass man eine qualifiziert elektronisch signierte PDF-Datei mit dem Schreiben über die spezialisierten E-Mail-Dienste IncaMail oder PrivaSphere verschickt.

In Zukunft wird es echten elektronischen Rechtsverkehr über die neue Plattform Justitia.swiss geben.

Die Antwort erfolgte auf dem gleichen Weg in weniger als 24 Stunden und mit den Akten in digitaler Form als PDF-Scans.

Erfreulich und vorbildlich!

(Mir ist natürlich klar, dass es nicht immer so schnell gehen kann.)

Siehe auch:

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