Schweiz plant Regulierung für Plattformen und Suchmaschinen wie Google, Meta oder TikTok

Symbolbild: Plattform-Regulierung (KI-generiert)

Die Schweiz soll doch noch eine Regulierung von Plattformen und Suchmaschinen wie Google, Meta oder TikTok erhalten.

Für die Regulierung schlägt der Bundesrat ein neues Bundesgesetz über Kommunikations­plattformen und Suchmaschinen vor. Die Vernehmlassung läuft bis am 16. Februar 2026.

Mit dem neuen Gesetz, abgekürzt KomPG, möchte der Bundesrat bei Plattformen und Suchmaschinen den «negativen Einflüssen entgegenwirken und zugleich die Rechte der Nutzenden stärken». Der Bundesrat beschreibt das KomPG auch als «Social Media-Gesetz».

Wieso sollen Plattformen reguliert werden?

«Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen bilden eine Kommunikations­­infrastruktur. Diese wird von wenigen international tätigen Unternehmen wie Alphabet (u. a. Google, YouTube), Meta (Facebook, Instagram), TikTok und X nach deren privat festgelegten und durchgesetzten Regeln betrieben. Diese Plattformen bieten Vorteile wie eine grössere Vielfalt an öffentlich sichtbaren Informationen und Meinungen. Sie tragen aber auch zur Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten bei oder löschen Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern nach nicht erkennbaren Regeln. In der Schweiz können dadurch die öffentliche Kommunikation und die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt werden. Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat diesen negativen Einflüssen entgegenwirken und zugleich die Rechte der Nutzenden stärken.»

Was für eine Regulierung ist geplant?

«Das Gesetz soll sehr grosse Kommunikations­plattformen dazu verpflichten, Nutzerinnen und Nutzern ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit dem sie bestimmte, mutmasslich rechtswidrige Inhalte unkompliziert melden können. Zu den Tatbeständen, die gemeldet werden können, gehören etwa Verleumdung (Art. 174 StGB), Beschimpfung (Art. 177 StGB) oder Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB). Zudem sollen die Betreibenden der Plattformen bei der Entfernung von Inhalten und der Sperrung von Konten die betroffenen Personen informieren und die getroffenen Entscheidungen begründen. Auch müssen sie ein internes Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen und bei Streitigkeiten an einer aussergerichtlichen Streitbeilegung mitwirken.»

Und:

«Vorgesehen sind weiter Transparenzvorgaben im Hinblick auf die Kennzeichnung und Adressierung von Werbung sowie den Einsatz von Empfehlungssystemen. Ausserdem müssen die vom Gesetz betroffenen Dienste ein öffentlich zugängliches Werbearchiv einrichten und der Verwaltung sowie der Forschung Zugang zu ihren Daten gewähren. Auch sollen sehr grosse Kommunikations­plattformen und Suchmaschinen dazu verpflichtet werden, eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu bezeichnen, wenn sich der Sitz der Unternehmung im Ausland befindet. Dies stärkt die Durchsetzung des Gesetzes gegenüber Anbieterinnen, die keine Niederlassung in der Schweiz haben.»

Der Bund hat ein Erklärvideo zum neuen «Social Media-Gesetz» bei YouTube veröffentlicht. Im Erklärvideo wird betont, dass die Nutzer nicht mehr der Willkür dieser Plattformen ausgesetzt sein sollen.

Welche Plattformen sollen reguliert werden?

Die Regulierung soll ausschliesslich die grossen amerikanischen und chinesischen Techkonzerne betreffen:

«Das Gesetz beschränkt sich auf sehr grosse Kommunikations­plattformen und Suchmaschinen, weil diese aufgrund ihrer Reichweite die öffentliche Debatte und Meinungsbildung stark beeinflussen. Als sehr gross gelten Dienste, die monatlich durchschnittlich von zehn Prozent der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung genutzt werden (d. h. aktuell ca. 900 000 Nutzende).»

Wer kann sich zur geplanten Regulierung äussern?

Alle interessierten Kreise können sich zum Vorentwurf für das Bundesgesetz über Kommunikations­plattformen und Suchmaschinen (KomPG) äussern:

«Die Vernehmlassungsadressaten werden eingeladen, bis zum 16. Februar 2026 zur Vorlage Stellung zu nehmen. Zudem werden sie gebeten, sich zu konkreten Fragen zum Jugendschutz und zum Meldeverfahren zu äussern.»

Die Vernehmlassung ist, anders als der Bundesrat, nicht auf die Vernehmlassungsadressaten beschränkt. Stellungnahmen können unter anderem über die Plattform «Online Vernehmlassungen» des Bundes eingereicht werden (direkter Zugang).

In der Vernehmlassung werden die Stellungnahmen der schweizerischen Wirtschafts­verbände von besonderem Interesse sein. Ihre Mitglieder mit Sitz in der Schweiz sind von den grossen Techkonzernen abhängig und würden von der geplanten Regulierung profitieren. Gleichzeitig verfügen die ausländischen Techkonzerne bei diesen Wirtschaftsverbänden inzwischen über erheblichen Einfluss.

Welche Unterlagen gibt es zur geplanten Regulierung?

Siehe auch:

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