Faktencheck: Ist die E-ID wirklich freiwillig?

Foto: Dreckige HandAm 7. März 2021 findet die Volksabstimmung über das neue E-ID-Gesetz statt. Das Gesetz sieht vor, dass die E-ID in der Schweiz in Zukunft in erster Linie von Unternehmen ausgestellt wird.

Das E-ID-Gesetz wird unter anderem mit dem Argument beworben, die E-ID sei freiwillig. Stimmt das?

Das Wort «freiwillig» findet sich im Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste, wie das E-ID-Gesetz offiziell heisst, nicht.

Das Argument der «Freiwilligkeit» wird aus Art. 12 Abs. 1 BGEID abgleitet, der wie folgt lautet:

«Wird für eine Informatikanwendung im Sinne von Artikel 2 Buchstabe b eine Identifizierung des Sicherheitsniveaus niedrig angewendet, muss für diese Anwendung auch ein Zugang ohne E-ID möglich sein. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen.»

Was bedeutet diese Bestimmung?

  1. Bei der erwähnten «Informatikanwendung» handelt es sich um einen Online-Dienst, bei dem sich die Nutzerinnen und Nutzer mit ihrer E-ID identifizieren. Es könnte sich beispielsweise um eine Dating-Plattform, einen Online-Shop oder um eine Steuerbehörde handeln.
  2. Das «Sicherheitsniveau niedrig» ist das tiefste von drei Sicherheitsniveaus. Die Sicherheitsniveaus gemäss Art. 4 BGEID unterscheiden sich beim Schutz gegen Identitätsdiebstahl («Identitätsmissbrauch und Identitätsveränderung»). Die weiteren Sicherheitsniveaus heissen «substanziell» und «hoch».
  3. Die verschiedenen Sicherheitsniveaus wird der Bundesrat in einer Verordnung regeln. Den Entwurf für diese Verordnung hält das Bundesamt für Justiz unter Verschluss. Die Verordnung soll erst nach einer allfälliger Zustimmung zum E-ID-Gesetz in der Volksabstimmung veröffentlicht werden. Was die Sicherheitsniveaus tatsächlich bedeuten, ist deshalb nicht bekannt.
  4. Nur wenn sich ein Online-Dienst für das niedrige Sicherheitsniveau entscheidet, soll der Zugang ohne E-ID möglich sein. Wie der alternative Zugang aussehen muss, ist nicht geregelt.
  5. Der Bundesrat kann Ausnahmen zu dieser «Freiwilligkeit» in einer Verordnung vorsehen. Die Verordnung kann jederzeit angepasst werden.
  6. Beim substanziellen und beim hohen Sicherheitsniveau ist nicht vorgesehen, dass der Zugang ohne E-ID möglich sein soll.

Ist die E-ID nun freiwillig oder nicht?

Ob die E-ID tatsächlich freiwillig ist, hängt allein davon ab, ob ein Online-Dienst mindestens eine echte Alternative zur Identifizierung mit der E-ID anbietet.

  • Vorgesehen ist eine solche alternative Möglichkeit nur beim Sicherheitsniveau «niedrig», wobei der Bundesrat mit einer Verordnung noch Ausnahmen von dieser «Freiwilligkeit» vorsehen kann.
  • Bei den anderen Sicherheitsniveaus ist keine solche alternative Möglichkeit vorgesehen. Online-Dienste, welche die E-ID verwenden, können sich für jedes Sicherheitsniveau entscheiden.
  • Der geforderte alternative Zugang ist eine Ordnungsvorschrift, denn es fehlt an einer Strafbestimmung. Online-Dienste, die sich nicht an diese Bestimmung halten, können nicht bestraft werden.
  • Keine echte Alternative zur Online-Identifizierung mit der E-ID wäre beispielsweise, wenn man sich irgendwo vor Ort mit seinem Ausländerausweis, seiner Identitätskarte oder seinem Pass identifizieren und damit auf einen Offline-Dienst ausweichen müsste. Genau auf diese vermeintliche «Alternative» verweist das Bundesamt für Justiz in seiner FAQ zum E-ID-Gesetz.

Im Ergebnis bleibt von der Behauptung, die E-ID sei freiwillig, nicht mehr viel übrig.

Wenn sich ein Online-Dienst entscheidet, für die Identifizierung faktisch oder tatsächlich ausschliesslich auf die E-ID zu setzen, sitzen die Nutzerinnen und Nutzer am kürzeren Hebel.

Weitere Informationen

Bild: Pixabay / MichaelGaida, Public Domain-ähnlich.

Ein Kommentar

  1. Die E-ID wird etwa so freiwillig sein wie der Swisspass fürs Halbtaxabi. Was solls. Kondukteure kommen ja eh fast keine mehr und ich vermute, dass die SBB die Passagierdaten gar nicht analysieren könnnen (fehlendes Wissen). Kommt hinzu: Den Swisspass habe ich immer in einem Faradayschen Etui.

    Wer die E-ID herausgibt ist irrelevant. Der Bund (siehe Ruag, Swisscom) pfuscht ebenso wie die Privatwirtschaft (Equifax).

    Auch deren Nutzen ist fragwürdig. Für Onlineshopping nutzlos, da ich mit PayPal Käuferschutz habe und das Konto mit der Kreditkarte verknüpft ist, ergo Identifikation bereits durchgeführt. Aemter etc.? Bei denen gibts ja nicht einmal über die Onlineporale «zeitnahe» Antworten. Soll es da mit der Meme-ID beser werden?

    Betreibungsauszug mit E-ID bestellen? Geht heute ja schon via E-Mail…!

    Noch etwas: Passwordmanager gibt es schon seit über 25 Jahren.

    Nur so meine halbinformierten Gedanken.

    Gutes Posting und danke fürs URL Republik!

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