Freisprüche im Rapidshare-Strafverfahren in der Schweiz

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Gemäss einem Medienbericht wurden der Gründer von Rapidshare sowie zwei weitere Angeklagte vom Vorwurf der Gehilfenschaft zu Urheberrechtsverletzungen freigesprochen.

Im Verfahren am Strafgericht Zug wurde den drei Personen die «gewerbsmässige Gehilfenschaft zu Widerhandlungen gegen das Urheberrechtsgesetz» vorgeworfen. Die Verhandlung hatte bereits im September 2018 stattgefunden und das Urteil war schon lange erwartet worden.

Urteil: Freispruch mit Verfahrenskosten

Das Tagblatt schreibt mit Verweis auf einen beteiligten Rechtsanwalt, die Angeklagten seien «vollumfänglich freigesprochen» worden.

Allerdings scheint das Gericht den freigesprochenen Personen «einen beachtlichen Betrag an Verfahrenskosten auferlegt» zu haben, wie das Tagblatt weiter schreibt. Art. 426 Abs. 2 StPO sieht vor, dass bei einem Freispruch «die Verfahrenskosten ganz oder teilweise auferlegt werden [können], wenn [die beschuldigte Person] rechtswidrig und schuldhaft die Einleitung des Verfahrens bewirkt oder dessen Durchführung erschwert hat.»

Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. So könnte beispielsweise die Staatsanwaltschaft Berufung erheben, um das Urteil durch das Obergericht des Kantons Zug überprüfen zu lassen.

Rechteinhaber: Weitere Niederlage in der Schweiz

Das Urteil ist eine Niederlage für die sechs wissenschaftlichen Verlage, welche das Strafverfahren als Privatkläger angestossen hatten.

Anfang 2019 erlitten Rechteinhaber in der Schweiz bereits eine Niederlage, nachdem das Bundesgericht geurteilt hatte, dass die Swisscom als Internet Access Provider nicht zu Netzsperren gegen «Internet-Piraterie» verpflichtet sei.

Gleichzeitig dient das Urteil in erster Linie der Vergangenheitsbewältigung, denn Rapidshare stellte 2015 den Betrieb ein und Streaming hat den Austausch von Dateien inzwischen abgelöst. Gemäss Tagblatt verdiente der Gründer «mit dem Datenspeicherservice Rapidshare ein riesiges Vermögen. Alleine im Jahr 2009 soll die Bruttodividende […] 47 Millionen Franken betragen haben.»

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