Emmentaler: Gericht erlaubt Massnahmen für genügend grosse Löcher im Käse

Die Löcher im schweizerischen Emmentaler-Käse werden kleiner und weniger, weil die heute verwendete Milch zu sauber für grosse Löcher ist.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht erlaubt, dass Lochansatzpulver verwendet werden darf, um für genügend grosse Löcher im Käse zu sorgen. Mit diesem Pulver wird die Milch künstlich verunreinigt.

Das Urteil B-6947/2023 vom 2. April 2025 betrifft den schweizerischen Emmentaler-Käse mit geschützter Ursprungsbezeichnung (GUB).

Das Bundesverwaltungsgericht beschreibt das Problem in seiner Medienmitteilung wie folgt (mit Hervorhebung):

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So kannst Du den «Save Identity»-Dialog von 1Password im Browser deaktivieren

Screenshot: «Save identity»-Funktion in 1Password

Der Passwort-Manager 1Password hat die nervige Eigenschaft, beim Ausfüllen von Formularen im Browser automatisch den «Save identity»-Dialog anzuzeigen.

Wer in den 1Password-Einstellungen im Browser nach einer Möglichkeit sucht, die Funktion zu deaktivieren, wird unter dem Stichwort «Identity» nicht fündig.

Die Funktion kann aber wie folgt deaktiviert werden:

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Kann ein Referendum zurückgezogen werden?

Nein, ein Referendum kann nicht zurückgezogen werden. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) hält seit dem 1. Juli 1978 ausdrücklich fest, dass ein Rückzug unzulässig ist.

Einschlägig ist der heutige Art. 59b BPR über die «Unzulässigkeit des Rückzugs»:

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Schweiz verschiebt Plattform-Regulierung wegen Donald Trump auf unbestimmte Zeit

Die Schweiz verschiebt die geplante Plattform-Regulierung auf unbestimmte Zeit, wie der Tages-Anzeiger berichtet.

Der Entwurf für das neue Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) hatte sich immer wieder verzögert, zuletzt im Februar 2025.

Im März 2025 hatte die Schweiz versucht, die USA unter Präsident Donald Trump unter anderem mit der fehlenden Plattform-Regulierung zu beschwichtigen.

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Neue Abmahnungen von Redux Pictures gelangen in die Schweiz

Image Law, die deutsche Abmahnkanzlei, verschickt im grossen Stil kostenpflichtige Abmahnungen für Bildagenturen.

Seit kurzer Zeit zählt die amerikanische Redux Pictures LLC zur Mandantschaft von Image Law, auch mit Abmahnungen in die Schweiz.

Redux Pictures ist nach eigenen Angaben eine «unabhängige kommerzielle, redaktionelle und Syndikations-Fotoagentur mit Sitz in New York». Sie sieht sich als «Industry Leader», obwohl das Team lediglich sieben Personen zählt.

Die Abmahnungen für Redux Pictures entsprechen den Abmahnungen von Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter für andere Agenturen.

In den Abmahnungen in «Vertretung der Redux Pictures Llc. rep. by Marcel Saba» werden die «weltweiten ausschließlichen Lizenzrechte» am abgemahnten Bildmaterial behauptet.

Die Beauftragung von Image Law betreffe, so der immer gleiche Text, die «Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches, der [der] Mandantschaft aufgrund von Urheberrechtsverletzungen» gemäss dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) zustehe.

Für die behauptete Urheberrechtsverletzung, normalerweise im Rahmen einer Website, wird Schadenersatz «auf Basis einer Lizenzanalogie» bzw. «auf Basis der eigenen am Markt gültigen Lizenzbedingungen» gefordert. Als Begründung wird im Wesentlichen ein deutsches Gerichtsurteil aus dem Jahr 1981 (!) genannt.

Dokument: Beispielhafte Schadenersatzforderungen von Image Law (Auszug)

Der geforderte Schadenersatz erreicht häufig Beträge von 1’000 Euro und deutlich mehr.

Die geforderten Beiträge sind normalerweise weit von tatsächlichen Marktpreisen entfernt.

Mit diesen Abmahnungen gelangt Image Law auch in die Schweiz. Image Law setzt darauf, dass bei Abgemahnten in der Schweiz eine höhere Bereitschaft besteht, eine hohe Zahlung zu leisten.

Empfehlungen: So reagiert man richtig auf Abmahnungen von Image Law

Bei deutschen Abmahnungen von Image Law für Redux Pictures ist es wichtig, von Anfang an richtig zu reagieren.

Gemäss unseren langjährigen Erfahrungen ist die folgende Reaktion empfehlenswert:

  1. Ruhe bewahren! Viele Abgemahnte schaden sich selbst, weil sie sich von den häufig ungewohnten rechtlichen Formulierungen und kurzen Fristen unter Druck setzen. Sie gehen davon aus, tatsächlich das Urheberrecht verletzt zu haben und schmerzhaft viel Schadenersatz bezahlen zu müssen. Wer in dieser Situation beispielsweise – gut gemeint! – mit einer Entschuldigung oder mit Erklärungen direkt an den Gegenanwalt gelangt, kann sich selbst schaden.
  2. Sachverhalt dokumentieren! Wenn das abgemahnt Bildmaterial tatsächlich verwendet wird, sollte der Sachverhalt sorgfältig dokumentiert werden. Dafür sollte das Bildmaterial als einzelne Datei(en) gespeichert und die Verwendung mit Screenshots erfasst werden. Danach sollte das Bildmaterial vorsorglich gelöscht werden, auch die einzelnen Dateien und nicht nur die Verwendung direkt in einzelnen Webseiten.
  3. Forderungen und Vorwürfe sorgfältig prüfen! Viele Massenabmahnungen haben rechtliche und sachliche Mängel. Solche Abmahnungen werden normalerweise mit den immer gleichen Texten und ohne Rücksicht auf den Sachverhalt im Einzelfall verschickt, um Geld und Zeit zu sparen. Die Forderungen und Vorwürfe sollten deshalb immer sorgfältig geprüft werden, denn fast jede Abmahnung ist ganz oder teilweise angreifbar.
  4. Unterstützung rechtzeitig suchen! Laien, die versuchen, sich selbst um eine Abmahnung aus Deutschland zu kümmern, riskieren Fehler. Es hilft deshalb in den meisten Fällen, sich von Anfang an durch eine erfahrene und unabhängige Fachperson in der Schweiz unterstützen zu lassen.

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