DSGVO der EU: Auswirkungen auf Schweizer Website-Betreiber

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Am WordPress Meetup in Bern am 17. April 2018 sprach ich über die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Schweizer Website-Betreiber.

Im ersten Teil klärte ich über fünf gängige Missverständnisse im Zusammenhang mit der DSGVO auf:

  1. «Die Schweiz ist von der DSGVO nicht betroffen.»
  2. «Die DSGVO tritt am 
 25. Mai 2018 in Kraft.»
  3. «Jede Bearbeitung von Personendaten benötigt eine ausdrückliche Einwilligung
  4. «Unsere AGB gelten als Einwilligung.»
  5. «Die DSGVO kann der Schweiz nicht durchgesetzt werden.»

Im zweiten Teil präsentierte ich drei kurze Beispiele für den praktischen Umgang mit der DSGVO:

  1. Newsletter mit MailChimp
  2. Tracking mit Google Analytics
  3. Lead Magnets mit Freebies

Im letzten Teil empfahl ich einige Quellen für weitere Informationen, unter anderem das Datenschutz Self Assessment Tool (DSAT), den «Crashkurs DSGVO»-Podcast von Anwaltskollege Stephan Hansen-Oest und die bayerischen Handreichungen für kleine Unternehmen und Vereine.

Für jene, die einen Datenschutz-Vertreter in der EU benötigen, gibt es das «Datenschutzpartner»-Angebot, das ich gemeinsam mit Andreas Von Gunten ins Leben gerufen habe. In der Präsentation versteckt sich ein Gutscheincode für 20 Prozent Rabatt auf das aktuelle Angebot von «Datenschutz»-Partner.

Im Anschluss an meine Präsentation diskutierten wir aufgrund von zahlreichen Fragen aus dem Publikum verschiedene Themen zur praktischen Umsetzung der DSGVO.

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