Image Professionals: Deutsche Abmahnwelle schwappt über die Schweiz

Dokument: Abmahnung von Waldorf Frommer (Auszug)Seit mehreren Monaten schwappt eine Abmahnwelle der Image Professionals GmbH über die Schweiz. Die Abmahnungen stammten jeweils von der deutschen Anwaltskanzlei Frommer Legal.

Image Professionals ist seit Jahren im Abmahngeschäft tätig, ursprünglich unter dem Namen StockFood und mit einem entsprechenden Fokus auf Food-Bilder. Image Professionals gehört zum deutschen Medienkonzern Hubert Burda Media.

Ein grosser Bestand von Stock-Fotos in zahlreichen Kategorien dient Image Professionals als «Abmahnfalle». Wer solche Fotos im Internet ohne Lizenz verwendet, muss mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen. Die abgemahnten Bilder stammen meist von PhotoCuisine, Science Photo Library und StockFood.

In einem aktuellen Fall fordert Frommer Legal für ein Food-Bild eine Zahlung von über 2'700 Euro.

In einem aktuellen Fall fordert Frommer Legal für ein Food-Bild, das bei Facebook angeblich während 21 Monaten verwendet wurde, eine Zahlung von über 2’700 Euro (rund 3’000 Franken). Die Berechnung erfolgt mit Verweis auf die deutschen MFM-Bildhonorare. Im Hintergrund steht die Heinrich Bauer Verlag KG, das heisst, der deutsche Medienkonzern Bauer Media Group.

Dabei wechselt Image Professionals immer wieder die Anwaltskanzlei. Vor Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) waren zum Beispiel die Anwaltskollegen von Fuß & Jankord in Deutschland sowie von Meili Pfortmüller der Schweiz häufig für Image Professionals tätig.

Wer eine Abmahnung von Image Professionals erhält, sollte sie sorgfältig prüfen (lassen). Viele Abmahnungen lassen sich ganz oder teilweise abwehren.

Hingegen genügt es nicht, das abgemahnt Bild zu löschen. Nicht hilfreich ist ausserdem eine Entschuldigung bei der Gegenanwältin oder direkt bei Image Professionals: Eine solche Entschuldigung wird höflich verdankt, schafft aber leider die Angelegenheit nicht aus der Welt.

Wichtig ist, dass Abgemahnte eine Abmahnung ernst nehmen, aber nicht in Panik geraten. So setzen Abmahnanwälte häufig kurze Fristen, doch kommt es für Abgemahnte in der Schweiz normalerweise auf einige Tage mehr nicht an.

Am einfachsten ist es selbstverständlich, gar nicht erst Bilder zu verwenden, bei denen man eine Abmahnung befürchten muss. Die Faustregel lautet, dass man bei einem Bild im Zweifelsfall davon ausgehen muss, es nicht verwenden zu dürfen.

Siehe dazu: Vorsicht, Urheberrecht – Bilder im Internet rechtssicher verwenden (Cyon).

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