«Ich verwende eine Smartphone-App, die vor Verkehrskontrollen warnt. Die App könnte illegal sein. Nun gerate ich in eine Polizeikontrolle und der freundliche Polizist fordert mich auf, das Handy herauszugeben und mein Passwort zu nennen. Bin ich dazu verpflichtet?»
Diese Fragen haben wir von R. erhalten. Die Antworten liefere ich der Einfachheit halber Internet-öffentlich:
- Ja, die Polizei in der Schweiz darf grundsätzlich das Smartphone beschlagnahmen. Wer das Handy nicht freiwillig herausgibt, muss mit Zwangsmassnahmen durch die Polizei rechnen.
- Nein, man muss (und soll!) sein Passwort nicht nennen. Wer sein Passwort nennt, gibt der Polizei Zugriff auf sein gesamtes digitales Leben und riskiert, sich selbst zu belasten.
Wer glaubt, nichts verbergen zu haben, sollte sich überlegen, ob sichergestellt ist, dass sich auf dem Handy kein einziges verbotenes Bild oder Video befindet.
Bei der Durchsuchung von Smartphones findet die Polizei immer wieder harte Pornografie (Kinderpornografie, Tierpornografie) oder verbotene Gewaltdarstellungen, häufig «lustige Videos», wie sie auf Telegram und WhatsApp kursieren.
Solche Zufallsfunde können strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn kein Zusammenhang mit der ursprünglichen Angelegenheit besteht.
Wer die Daten auf seinem Smartphone wirksam schützen möchte, sollte nicht bloss eine numerische PIN, sondern ein Passwort aus Buchstaben, Zahlen und allenfalls auch Sonderzeichen verwenden. So wird der unerwünschte Zugriff auf das Smartphone erschwert. Das Entsperren mittels Fingerabdruck oder Gesichtserkennung sollte vor dem Kontakt mit der Polizei deaktiviert werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schaltet sein Handy vor dem Kontakt mit Sicherheitsbehörden aus.
Wenn die Polizei ein Handy beschlagnahmt, ist es erst einmal mit allen darauf gespeicherten Daten weg.
Was mit dem Smartphone geschieht, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Wer nicht auf sein Handy verzichten möchte, häufig für längere Zeit, wird sich ein neues Smartphone kaufen müssen.
Wer sein Smartphone an die Polizei «verliert», sollte sich anwaltlich beraten und allenfalls verteidigen lassen. In dringenden Fällen hilft im Kanton Zürich das Pikett Strafverteidigung rund um die Uhr.
Weiterführende Informationen
- Smartphones: Entsperrung durch die Polizei mittels Fingerabdruck und Gesichtserkennung
- Strafverfahren: Beschuldigte müssen Passwörter nicht herausgeben
- Empfehlungen vom Strafverteidiger: Wenn die Polizei am Morgen um 6 Uhr klingelt
- iPhone: Kaum von der Polizei beschlagnahmt, schon aus der Ferne gelöscht
- Urteil: Fernlöschung von iPhone nach Sicherstellung durch die Polizei
- Social Media: Was gilt als öffentliche Radarwarnung?
Sehr geehrter Herr Steiger
Mir ist vor ein paar Monaten was passiert, was ich zuvor für unmöglich gehalten hätte. Ich war bei einem guten Freund, welcher in einer Strasse Nähe Langstrasse in Zürich wohnt . Nach 2 Stunden ging ich zurück zu meinem Auto, um dieses um zu parken. Ich fuhr los, dabei sah ich eine Polizeipatrouile, welche gerade eine Person auf dem Trottoir kontrollierten ( Nähe Langstrasse ist das ja kein unübliches Bild). Ein paar Sekunden später sah ich im Rückspiegel, wie die Polizei hastig in ihren VW Bus stiegen und losfuhren – bzw. mir dann folgten. Bei einer Abzweigung überholten sie mich und schnitten mir den Weg ab, sodass anhalten musste. Dann ging alles blitzschnell. Die 5 Polizisten stiegen sofort aus und jeder öffnet ungefragt meine Beifahrertüre, die hinten Türen und der Kofferraum. Ein Polizist signalisierte mir, ich sollte das Fenster runter lassen und war von Anfang an auffallend freundlich und verwickelte mich in einen „smalltalk“. Währenddessen durchsuchten die anderen 4 Polizisten mein Auto, öffneten alle Fächer, durchsuchten meinen Rucksack und sonstige Behältnisses. Das Ganze ging vielleicht keine 5 Minuten und schon verabschiedete sich der freundliche Polizist wieder und ich konnte weiter fahren . Er wähnte noch, dass ich keine Busse erhalten werde, obwohl ich falsch abgebogen sei (ein Tag später bemerkte ich, jedoch, dass ich korrekte Gefahren bin und man dort abbiegen darf). Der Polizst, welche an der Beifahrertüre meine Sachen durchwühlte, rief mir am Schluss noch nach, ich sollte das Geld lieber sparen und meiner Frau Blumen kaufen (Ps: ich bin schwul und war nicht im Puff. )
Ich war total baff. Das ging alles so schnell, der freundliche Polizist lenkte mich so stark ab, dass ich gar nicht reagieren konnte.
Meine Frage dazu ist, war das legal, was diese Patrouille machte? Das war das erste mal das ich mit der Polizei in Kontakt kam und war vermutlich am falschen Ort zur falschen Zeit oder so. Trotzdem war das Vorgehen der Polizei sehr befremdend.
@Stephan Müller:
Was Sie beschreiben, klingt tatsächlich ungewöhnlich!
Ich würde in einem ersten Schritt bei der Stadtpolizei Zürich nachfragen, was sie dazu sagt. Wenn Sie das nicht selbst übernehmen möchte, sollte Ihnen ein Rechtsanwalt (oder eine Rechtsanwältin) helfen können.
Guten Tag Herr Steiger
„Wer das Handy nicht freiwillig herausgibt, muss mit Zwangsmassnahmen durch die Polizei rechnen.“
Was für Zwangsmassnahmen können das sein?
@Kaj:
Das Smartphone könnte sichergestellt werden, bei Widerstand auch unter Einsatz von polizeilicher Gewalt.
Guten Tag Herr Steiger
Ich habe ein frage ?
Bei mir Polizei hat gemacht Hausdersuchen und hat genimen Kopjuter und meine Iphone 14 im Dezember genomen
Dem Iphone ist mit Rate bezahlen darf Polizie Nechmen ist gezeclich
Mit freundliche Grusse
Esati
Ob das iPhone rechtmässig sichergestellt wurde, besprechen Sie am besten mit Ihrer Strafverteidigung. Sollten Sie wider Erwarten noch nicht verteidigt werden, könnten Sie unter https://www.strafverteidiger.ch/de/suche_nach_region fündig werden.
Guten Tag Herr Steiger
Darf die Polizei auch ohne ein triftigen Grund mein Handy einziehen?
Mit freundlichen Grüßen
@Anonymus:
Nein, aber faktisch spielt das keine Rolle, denn ob die Polizei rechtmässig handelt, kann erst nachträglich überprüft werden.
Guten Tag Herr Steiger Bin 2017 mit dem Schiff nach Südamerika gereist in Kolumbien wurde mir Auto mit allen Papieren gestohlen ich lebe jetzt noch in Brasilien habe die Woche das Verkehrsamt Schwyz informiert das ich in die Schweiz komme die haben mir eine Kostenaufstellung von 4800 Franken geschickt Strafen wegen Zwangseinziehung Kontrollschilder . Wenn ich jetzt nach Zürich komme werde ich auf Grund der Betreibungen und Strafen gleich festgenommen werden . Die Strafe kann ich nur in kleinen Raten Zahlen .Was schlagen sie vor wie ich mich verhalten soll . Mit freundlichen Grüßen Andreas Kessler
Ich empfehle Ihnen, sich von einem Strafverteidiger mit Kompetenzen im Strassenverkehrsrecht beraten zu lassen. Fündig werden sie allenfalls bei https://www.strafverteidiger.ch/de/suche_nach_region oder https://www.jurata.ch/de/anwaelte?practiceareas=strassenverkehrsrecht&languages=german.
Guten Tag Herr Steiger
Anfang Diesen Jahres (18.4.23) wurde mein Telefon von der Polizei beschlahnahmt. Da ich als Zeuge in einem Verfahren war wurde mein Telefon um 6 Uhr von Beamten abgehollt mitels eines Vorführungsbefehls. daraufhin und angesichts der Dünnen finanziellen Situation bei mir konnte ich eine kurze Zeit mir kein neues Telefon leisten. Davon abgesehen lief auf dem beschlagnahmten Handy noch einen Vertrag den ich seitens meines Anbieters wegen den umständen auflösen musste und die zu bezahlende restsumme noch ca. 1100 sfr betrag. Seit diesem Vorfall habe ich keine neuen Details bekommen noch wurde ich überhaupt zu einer Einvernahme gebeten
Die PIN und SimPIN habe ich nicht ausgehändigt
im gross und ganzen finde ich persönlich fraglich wo die Grundlage und die Verhältnismässigkeit hier steckt und ob es eine Rechtliche möglichkeit gibt diese Angelegenheit zu klären
Freundliche Grüsse
In der Situation, die Sie beschreiben, sollten Sie sich von einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger beraten lassen. Bei knappen finanziellen Mitteln kann schon eine erste Beratung von ein bis eineinhalb Stunden sehr hilfreich sein.
Salute, meine Kollegin musste am Zürich HB schon paar mal ihre Tasche zur Kontrolle geben, und auch ihr Smartphone entspeeren.
Mir ist so was noch nie passiert, ist das erlaubt?
Gruss
AK
@Almir Kuckovic:
Sie mussten Ihr Smartphone nicht entsperren. Wenn Sie entsprechend belehrt wurden, dann war das falsch und wäre Grund für eine Beschwerde.