
Neues Jahr, neue MFM-Bildhonorare – das gilt auch im Jahr 2025!
Bei Bilder-Abmahnungen aus Deutschland wird mit Verweis auf die MFM-Bildhonorare häufig märchenhafter Schadenersatz gefordert.
Die «Bildhonorare» sind eine jährliche Veröffentlichung der deutschen Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Die Veröffentlichung der «Bildhonorare» ist – soweit ersichtlich – der einzige Zweck der MFM.
Die MFM schreibt von einer «Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte». In Wirklichkeit handelt es sich um die Auswertung einer jährlichen Online-Umfrage.
Bei dieser jährlichen Umfrage nennen die Befragten aus der Branche faktisch die gewünschten Preise für ihre Bilder und nicht die tatsächlichen Preise im Markt. Die MFM-Bildhonorare sind mir denn auch jenseits von Abmahnungen noch nie begegnet.
Zum märchenhaften Charakter der MFM-Bildhonorare trägt insbesondere bei, dass die Umfrage anonym erfolgt:
«In der anonymen Erhebung werden regelmäßig die im laufenden Jahr erzielten Bildhonorare zusammengetragen und ausgewertet, um sie in das Nachschlagewerk mfm-BILDHONORARE einfließen zu lassen. Aufgerufen sind alle Bildanbieter, die in diesem Jahr Bilder […] lizenziert haben. Deren Honorardaten sind wichtig, um das Marktgeschehen zu spiegeln.»
Aufgrund der Anonymität kann die MFM die angeblich erzielten Honorare und Preise nicht überprüfen.
Märchen statt Markt: Beispiele aus den MFM-Bildhonoraren 2025
Den fiktiven Charakter der MFM-Bildhonorare zeigt allein schon die Tatsache, dass für viele Nutzungen keine unbeschränkte Nutzungsdauer vorgesehen ist.
Für viele Nutzungen gibt es aber gar keinen Markt, wenn damit eine zeitliche Beschränkung verbunden ist. Das gilt insbesondere für Nutzungen im digitalen Raum, die normalerweise zeitlich nicht beschränkt sind.
Beispiel: «Social-Media-Nutzungen»
Für «Social-Media-Nutzungen» beispielsweise sehen die MFM-Bildhonorare 2025 eine Nutzungsdauer ab einer Woche vor, was 187 Euro kosten soll.
Diese absurden 187 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) bedeuten übrigens eine Preiserhöhung von über 61 Prozent gegenüber den MFM-Bildhonoraren 2022. Die maximale Nutzungsdauer liegt bei drei Jahren.

Diese «Empfehlung» ist preislich und zeitlich unrealistisch. Das gilt auch, weil die erlaubte Nutzung erheblich eingeschränkt ist, zum Beispiel auf ein Maximum von 800 Pixeln für die längste Seite.
Beispiel: «Online-Nutzungen»
Für «Online-Nutzungen» – gemeint ist die Nutzung unter anderem in Onlineshops und auf Websites – sehen die MFM-Bildhonorare 2025 ebenfalls eine Nutzungsdauer ab einer Woche vor, was zwischen 150 und 243 Euro kosten soll.
Bei diesen «Online-Nutzungen» liegen die aktuellen MFM-Bildhonorare im Vergleich zu den MFM-Bildhonoraren 2022 zwischen 26 und 22 Prozent höher.

Diese «Empfehlung» ist ebenfalls preislich und zeitlich unrealistisch. Das gilt verstärkt für Onlineshops, die einen Zuschlag von 50 Prozent zahlen sollen.
SAB-Preisempfehlungen 2022 für Bilder im digitalen Raum
Frühere Ausgaben der MFM-Bildhonorare:
- MFM-Bildhonorare 2017
- MFM-Bildhonorare 2018
- MFM-Bildhonorare 2019
- MFM-Bildhonorare 2020
- MFM-Bildhonorare 2021
- MFM-Bildhonorare 2022
- MFM-Bildhonorare 2023
- MFM-Bildhonorare 2024
Bilder: Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).