MFM-Bildhonorare 2022: Was kosten Abmahnungen in Deutschland?

Titelseite: MFM-Bildhonorare 2022Auch in diesem Jahr 2022 gab es wieder neue MFM-Bildhonorare!

Bei Abmahnungen aus Deutschland wird häufig Schadenersatz mit Verweis auf die sogenannten MFM-Honorare gefordert.

Die «Bildhonorare» werden alljährlich von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) veröffentlicht. Die MFM führt nach eigenen Angaben Umfragen unter Berufsverbänden und Bildagenturen durch.

Es handelt sich um Preisempfehlungen, die insbesondere in rechtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland verwendet werden können, um Schadenersatz gemäss Lizenzanalogie zu fordern.

Die «Bildhonorare 2022» umfassen rund 110 Seiten und versprechen eine «Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte» in Deutschland. Das Inhaltsverzeichnis beginnt bei Advertorials und Anzeigen und führt unter anderem über Blogs, Buttons, Hörbücher, Postkarten, Reiseführer und Social Media zu Verpackungen und Zeitschriften.

Beispiel: Honorare für Online-Nutzungen

Für ein Bild, das während einem Jahr auf Social Media-Plattformen veröffentlicht werden soll, wird ein Honorar von 592 Euro empfohlen:

Dokument: Kosten für Social Media-Nutzungen gemäss MFM-Bildhonoraren 2022 (Auszug)

Für die Bildverwendung bestehen zahlreiche Einschränkungen: Die Bilder müssen einen Urhebervermerk und ein Wasserzeichen enthalten, die Auflösung darf maximal 800 Pixel betragen und die erforderliche Lizenzierung an die einzelnen Social Media-Plattformen muss gesondert vereinbart werden.

Ich wäre überrascht, wenn ein einziges Bild mit solchen Einschränkungen und zum empfohlenen Preis lizenziert worden wäre. Die MFM muss sich fragen lassen, was sie unter «marktüblich» versteht.

Nutzungsdauer: Vorsicht, Abmahnfalle!

Die Preisempfehlungen sehen grundsätzlich keine unbeschränkte Nutzungsdauer vor. Die «Bildhonorare» sind auch in dieser Hinsicht nicht «marktüblich», denn normalerweise bleiben Bilder im digitalen Raum für unbeschränkte Dauer online.

Wer Social Media-Profile und Websites bewirtschaftet, hat meistens keinen Prozess, um Bilder nach einer bestimmten Zeit zu löschen. «Marktüblich» wären deshalb pauschale Honorare, die unabhängig von der Nutzungsdauer vereinbart werden.

Für Rechtssicherheit sollte bei Bildern für Social Media-Profile oder Websites darauf geachtet werden, dass die Nutzungsdauer nicht beschränkt ist. Man kann sich durchaus an den MFM-Bildhonoraren orientieren, sollte bei der Dauer aber ausdrücklich davon abweichen. Ansonsten läuft man – trotz ursprünglicher Bezahlung – direkt in eine Abmahnfalle.

Bei Abmahnungen fällt auf, dass sich die deutschen Abmahnanwälte (und selten Abmahnanwältinnen) fast nie auf spezifische Ausgaben der «Bildhonorare» beziehen. Genauso fällt auf, dass die Preisempfehlungen selbst dann beigezogen werden, wenn die behaupteten Rechteinhaber auf die eigenen Marktpreise verweisen können müssten.

Siehe auch: MFM-Bildhonorare 2017, MFM-Bildhonorare 2018, MFM-Bildhonorare 2019, MFM-Bildhonorare 2020, MFM-Bildhonorare 2021.

Bilder: Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

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